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   BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 33/99   

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BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 33/99 (https://dejure.org/2000,2213)
BGH, Entscheidung vom 29.05.2000 - AnwZ (B) 33/99 (https://dejure.org/2000,2213)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - AnwZ (B) 33/99 (https://dejure.org/2000,2213)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 61 (Leitsatz)

    § 43c BRAO; § 3 FAO
    Rechtsanwalt/Fachanwaltsbezeichnung/Verleihung/Dreijahresfrist/Rechtsschutzbedürfnis

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2588
  • MDR 2000, 1341
  • NJ 2000, 448 (Ls.)
  • BB 2000, 1595
  • AnwBl 2000, 688
  • BRAK-Mitt. 2000, 257
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 38/97

    Entziehung der Zulassung eines von der Residenzpflicht befreiten Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 33/99
    Dies gilt jedoch nicht, wenn der Antragsteller ausdrücklich eine Erledigungserklärung ablehnt und die Entscheidung über einen von ihm gestellten Sachantrag begehrt (BGH, Beschl. v. 24. November 1997 - AnwZ (B) 38/97, BGHZ 137, 200, 201).

    a) Im Streitverfahren über die Entziehung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nicht die Möglichkeit, vom Anfechtungsantrag zu einem der Klage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entsprechenden Feststellungsbegehren überzugehen, weil der Gesetzgeber bewußt davon abgesehen hat, in der Bundesrechtsanwaltsordnung eine solche Möglichkeit zu eröffnen (BGHZ 137, 200, 201 f m.w.N.).

    b) Ausnahmsweise erkennt die höchstrichterliche Rechtsprechung ein Rechtsschutzbedürfnis für den nach Erledigung der Hauptsache gestellten Feststellungsantrag an, wenn der Antragsteller sonst in seinen Rechten beeinträchtigt wäre und die begehrte Feststellung zugleich geeignet ist, eine Rechtsfrage allgemein zu klären, die sich für den Rechtsanwalt in Zukunft erneut stellen wird (BGHZ 137, 200, 202 m.w.N.).

  • BGH, 21.06.1999 - AnwZ (B) 85/98

    Inkrafttreten der Berufsordnung und der Fachanwaltsordnung für Rechtsanwälte;

    Auszug aus BGH, 29.05.2000 - AnwZ (B) 33/99
    Der geforderte Zeitraum ist im Hinblick auf den von der Bestimmung verfolgten Zweck angemessen und belastet den einzelnen Anwalt auch deshalb nicht unzumutbar, weil er im Regelfall erst dann auch die praktischen Erfahrungen erworben hat, die er gemäß § 5 FAO zur Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung benötigt (Senatsbeschl. v. 21. Juni 1999 - AnwZ (B) 85/98, BRAK-Mitt. 1999, 233, 234 = NJW 1999, 2678, 2679).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 86/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren;

    b) Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Rechtsinstitut nicht vorgesehen (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 f.; v. 29. Mai 2000, AnwZ (B) 33/99, BRAK-Mitt. 2000, 257, 258; Beschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 28/04).
  • BGH, 21.02.2007 - AnwZ (B) 88/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    b) Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung als Rechtsinstitut nicht vorgesehen (Senat, Beschl. v. 1. März 1993, AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 f.; v. 29. Mai 2000, AnwZ (B) 33/99, BRAK-Mitt. 2000, 257, 258; Beschl. v. 18. April 2005, AnwZ (B) 28/04).
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 28/04

    Zulässigkeit eines Forstsetzungsfeststellungsantrages im anwaltsgerichtlichen

    Ein der verwaltungsgerichtlichen Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) entsprechendes Rechtsinstitut kennt die Bundesrechtsanwaltsordnung nicht (vgl. BGH, Beschl. v. 1. März 1993 - AnwZ (B) 29/92, BRAK-Mitt. 1993, 105 f.; v. 29. Mai 2000 - AnwZ (B) 33/99, BRAK-Mitt. 2000, 257, 258 m.w.N.).
  • AGH Sachsen-Anhalt, 23.01.2004 - 1 AGH 13/03

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Abgrenzung zwischen amtlich

    Da jedoch § 223 BRAO lediglich die Möglichkeit von Anfechtungs- und Untätigkeitsanträgen vorsieht, sind Feststellungsanträge im anwaltsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich unzulässig (s. BGH BRAK-Mitt. 2000, 257, 258; 1993, 105, 106; Feuerich/ Weyland, a.a.O., § 223 Rdn. 19; Prütting in Henssler/ Prütting, a.a.O., § 223 Rdn. 6, jeweils m.w.N.).
  • AGH Schleswig-Holstein, 04.05.2004 - 2 AGH 2/03

    Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse vergleichbar mit denen eines

    In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, dass der Vorstand grundsätzlich nicht an das Votum des Fachausschusses gebunden ist, da sich jedenfalls nicht ausschließen lässt, dass der Vorstand, wenn die Führung eines Fachgesprächs zur Bejahung der besonderen theoretischen Kenntnisse geführt hätte, dem Votum des Fachausschusses gefolgt wäre, mit dessen Begründung er sich ggf. bei der von ihm zu treffenden Entscheidung in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eingehend auseinander setzen muss (BGH, MDR 2000, 1341).
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